Die Tal - Lounge

Klein

aber fein

Ideal für 2 Personen

AGB | MIETVORSCHRIFTEN UND BEDINGUNGEN DER ANMIETUNG BEI LOUNGE – FEWO

Mietvorschriften und Bedingungen (AGB) Berg – Lounge.pdf

I . Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Ferienwohnung – Inhaber Philipp M. Moehrle, Fichtenweg 40, 59955 Winterberg- im folgenden „Lounge – FeWo“ genannt – und dem Gast als Mieter – im folgenden „Gast“ genannt – über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung auf Zeit sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen im Rahmen der Anmietung der Lounge – FeWo, gleich über welches Portal eine Anfrage oder Vermittlung erfolgte. Die Leistungen von Lounge – FeWo erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lounge – FeWo.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn Lounge – FeWo sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

II. Beherbergungsvertrag zur Anmietung einer Ferienwohnung auf Zeit
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn Lounge – FeWo die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind Lounge – FeWo und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er Lounge – FeWo gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern Lounge – FeWo eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
(4) Der Gast ist verpflichtet, die Ferienunterkunft ausschließlich zu Urlaubszwecken zu verwenden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
(1) Lounge – FeWo ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt Lounge – FeWo nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Lounge – FeWo zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von Lounge – FeWo an Dritte.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lounge – FeWo. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung von Lounge – FeWo allgemein berechneten Preis.
(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Lounge – FeWo allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Lounge – FeWo den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn Lounge – FeWo hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(6) Lounge – FeWo behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese am 10. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann Lounge – FeWo bis zum 10. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer von Lounge – FeWo gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist Lounge – FeWo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Lounge – FeWo muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. Nr. V Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 10. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Lounge – FeWo aufrechnen.

IV. Allgemeine Rechte und Pflichten sowie Hausordnung
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.30 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Hof- und Gartenbereichen geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Lounge – FeWo erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung von Lounge – FeWo untergebracht, kann diese eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Lounge – FeWo eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur in Außenbereichen erlaubt.
(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt Lounge – FeWo von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(6) Lounge – FeWo hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Lounge – FeWo wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

V. Rücktritt vom Vertrag
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit Lounge – FeWo geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Lounge – FeWo. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges von Lounge – FeWo oder einer von Lounge – FeWo zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Lounge – FeWo auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und Lounge – FeWo die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Lounge – FeWo ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges von Lounge – FeWo oder eine von dieser zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen von Lounge – FeWo ist der Gast zur Stornierung bis 40 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:
Stornierung bis spätestens 40 Tage vor Anreise: 0 % des zu entrichtenden Übernachtungspreises zzgl. 50€ Bearbeitungspauschale

Stornierung bis spätestens 25 bis 39 Tage vor Anreise: 20 % des zu entrichtenden Übernachtungspreises

Stornierung bis spätestens 15 bis 24 Tage vor Anreise: 40 % des zu entrichtenden Übernachtungspreises

Stornierung bis spätestens 10 bis 14 Tage vor Anreise: 60 % des zu entrichtenden Übernachtungspreises

Stornierung bis spätestens 5 bis 9 Tage vor Anreise: 80 % des zu entrichtenden Übernachtungspreises

Stornierung weniger als 5 Tage vor Anreise: 100 % des zu entrichtenden Übernachtungspreises

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber Lounge – FeWo erfolgen, es sei denn Lounge – FeWo stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung bei Lounge – FeWo.

(4) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 20.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß Nr. VII Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann Lounge – FeWo von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist Lounge – FeWo in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Lounge – FeWo auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(6) Ferner ist Lounge – FeWo berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere von Lounge – FeWo nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder massiv erschweren,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) Lounge – FeWo begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen von Lounge – FeWo in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Lounge – FeWo zuzurechnen ist.
e) die vollständige Zahlung des Mietpreises (so vereinbart inkl. Kaution, Kurtaxe, etc.) nicht bis 28 Tage vor Anreise dem Konto des Vermieters gut geschrieben ist.
(7) Lounge – FeWo hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 6 a) und 6 e) hat Lounge – FeWo bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch Lounge – FeWo entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat Lounge – FeWo alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

VI. Haftung und Verjährung
(1) Lounge – FeWo haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Lounge – FeWo beschränkt, wenn und soweit Lounge – FeWo nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Lounge – FeWo auftreten, wird sich Lounge – FeWo bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet Lounge – FeWo nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung von Lounge – FeWo nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, Lounge – FeWo Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn Lounge – FeWo haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche von Lounge – FeWo verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

VII. An- und Abreise, Schlüsselübergabe sowie verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit Lounge – FeWo vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit Lounge – FeWo vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird eine Pauschale in Höhe von 30,00 € erhoben
(3) Der Gast ist verpflichtet, Lounge – FeWo bei der Anreise und auf Verlangen seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(4) Lounge – FeWo kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Lounge – FeWo erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat Lounge – FeWo gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 25,00 € bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr .
Darüber hinaus hat Lounge – FeWo Anspruch auf Ersatz aller ihr aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an Lounge – FeWo oder ihren Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit Lounge – FeWo zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel dem Vermieter per Post-Einschreiben (Einschreiben-Einwurf) an die diesbzgl. vorab übermittelte privat Adresse des Vermieters zuschicken, oder auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast Lounge – FeWo Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

VIII. Datenschutzbestimmungen
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer können von Lounge – FeWo elektronisch gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

IX. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist grds. Winterberg, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters in Deutschland (47918 Tönisvorst). Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Wohnsitz des Vermieters in Deutschland (47918 Tönisvorst).
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.